Radbefestigung Serie:
Lochkreis: | Nabenbohrung: | Gewinde: | Bund: | Schaftlänge: mm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Die KW automotive GmbH (im Folgenden: Verkäuferin) verkauft und liefert ausschließlich zu ihren nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten durch die Bestellung oder Annahme der Lieferung durch den Kunden/Käufer als anerkannt. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründen nur dann verbindlich,wenn sie schriftlich geschlossen werden.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2010. Durch das Erscheinen verlieren alle unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.
    3. Ein Kunde, der mit uns als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB in vertragliche Beziehungen tritt, hat uns unmittelbar vor Abschluss eines neuen Vertrages zu informieren,wenn er kein Unternehmer im Sinne des §14 Abs. 1 BGB mehr ist oder den Vertrag nicht im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen will.
  2. Angebot und Vertragsabschluss

    1. Unsere schriftlichen Angebote sind freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung.
    2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Verkäuferin kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung oder die Zusendung der bestellten Waren annehmen.
    3. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen, die sich etwa auf geringfügige Qualitäts-, Mengen- und Gewichtstoleranzen beziehen, sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen. Für Druckfehler übernimmt die Verkäuferin keine Haftung.
  3. Lieferung

    1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
    2. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarterLieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes übernommen; insbesondere Fälle von höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei der Verkäuferin, ihren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden die Verkäuferin von der rechtzeitigen Lieferung und geben ihr außerdem das Recht, ihre Lieferung ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferungspflicht einzustellen. Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerung oder Lieferungseinstellung sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Dem Käufer verbleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht.
    3. Die Anmeldung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe oder der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende wesentliche Zahlungsschwierigkeiten oder ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten eintretender Wechsel der Inhaberschaft des Unternehmens des Käufers, berechtigen die Verkäuferin, ohne weitere Verpflichtungen die Lieferung sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, es sei denn, der Kunde leistet vor der eigenen Leistung der Verkäuferin eine Sicherheit in Höhe des maßgeblichen Kaufpreises.Wird die Sicherheit nach Setzung einer Zweiwochenfrist durch den Kunden nicht geleistet, sind wir berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und können uns ebenfalls von weiteren Lieferungsverpflichtungen gegenüber dem entsprechenden Kunden lösen.
  4. Gewährleistung und Beanstandungen

    1. Beanstandungen wegen offensichtlicher, bei Aufträgen unter Kaufleuten auch erkennbarer Mängel, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Kalenderwoche nach Abnahme der Verkäuferin schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht,so sind Ansprüche aufgrund dieser Mängel gegen uns ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige ist ausreichend.
    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristen mit dem Käufer vereinbart werden – zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren und ein Jahr ab Übergabe der Ware bei gebrauchten Waren.
    3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat die Verkäuferin zunächst das Recht der Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.Lediglich wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlschlägt, stehen dem Kunden die übrigen Gewährleistungsrechte wie Rücktritt oder die Minderung des Kaufpreises zu. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
    4. Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen ausgeschlossen:
      - Bei Waren, die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Verkäuferin beseitigt wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung, Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist;
      - Wenn der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf den Einbau zurückzuführen ist.
      - Wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
      - Bei Waren, die trotz erkennbaren Mängel bzw. unvollständiger oder falscher Lieferung eingebaut wurden.
    5. Die Rücksendung der bemängelten Ware muss grundsätzlich angemeldet werden. Die Verkäuferin erteilt eine Bearbeitungsnummer die bei der Rücksendung deutlich von außen ersichtlich an der Sendung angebracht sein muss. Der Kunde muss für eine ausreichende Verpackung sorgen. Für Waren, die aufgrund einer mangelhaften Verpackung auf dem Rückversand beschädigt werden, kann keine Gewährleistung übernommen werden. Die Verkäuferin veranlasst eine Warenrückholung über ihren Paketdienst oder der Käufer liefert die Ware frachtfrei an.
  5. Haftung

    Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die, bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

  6. Warenrücknahmen

    1. Warenrücknahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verkäuferin und müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum erfolgen, es sei denn der Käufer tritt wirksam nach den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin vom Vertrag zurück.
    2. Alle Warenrücklieferungen sind stets frachtfrei an uns einzusenden und müssen eine deutlich von außen lesbare,von uns vergebene Bearbeitungsnummer tragen. Die Sendungen müssen vollständig und ausreichend verpackt sein. Nach der Prüfung auf Zustand und Vollständigkeit wird nur mangelfreie Ware, unter Abzug von bis zu 15 % Bearbeitungsgebühr des Kaufpreises, zur weiteren Verrechnung gutgeschrieben. Treffen die vorgenannten Voraussetzungen nicht zu,so wird dieWare nach unsererWahl entweder kostenpflichtig instand gesetzt, oder unter Angabe von Gründen unfrei an den Absender zurückgesandt.
  7. Sorgfaltspflicht

    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen am Fahrzeug, wenn es am öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in die Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eingetragen werden. Der Kunde muss das Fahrzeug erforderlichenfalls bei dem zuständigen Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen, bis zur vollständigen Bezahlung der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die der Verkäuferin gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.

    Der Käufer kann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Wird die Einzugsermächtigung widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.

    Ist der Käufer Kaufmann und hat er die Vorbehaltsware von der Verkäuferin im Rahmen seines Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen, so sind die Verkäuferin und ihre Bevollmächtigten berechtigt, die Geschäftsräume ihres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung der an sie abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen.

    Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die der Verkäuferin nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inkl. Mehrwertsteuer als an die Verkäuferin abgetreten, den bzw. die der Käufer seinem Abnehmer in Rechnung gestellt hat. Unterscheidet der Käufer bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware der Verkäuferin, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an die Verkäuferin abgetreten. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an die Verkäuferin ab, die er bei einem eventuellen Untergang oder der Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen der Sicherung der Verkäuferin. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.

    Übersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten die Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer um mehr als 10 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Verkauft der Kunde seinerseits Waren unter branchenüblichem verlängertem Eigentumsvorbehalt, sind die daraus resultierenden Forderungen im Falle der Kollision mit dortigen Sicherungsabtretungen im Warenverkehr von der Sicherungsabtretung an uns ausgenommen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig berechtigterweise in Anspruch genommen werden. Bei der Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte muss der Käufer unverzüglich Anzeige machen. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne die Zustimmung der Verkäuferin unzulässig.

  9. Preise und Zahlungsbedingungen

    Der Versand erfolgt bei Neukunden gegen Nachnahme oder Vorkasse, es sei denn, mit dem Kunden ist eine andere Zahlungsart vereinbart. Die in den Tabellen als „Netto EK“ aufgeführten Preise sind Händler Netto Einkaufspreise exklusive Mehrwertsteuer. Die als „VK inkl. MwSt.“ aufgeführten Preise verstehen sich als unverbindliche empfohlene Verkaufspreise inklusive Mehrwertsteuer. Beide Preise schließen alle Nebenkosten, wie z.B. die Versandkosten, Zoll, Versicherung und Verpackungskosten aus. Fallen Versandkosten an, weil der Kunde eine Versendung der Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten zu tragen. Zahlungen sind – bei Abnahme des Kaufgegenstandes, spätestens innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe,mindestens aber mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Verkäuferin eines höheren Basiszinssatzes vorbehalten.

  10. Belehrung nach der Verpackungsverordnung - VerpackV

    Die KW automotive GmbH bestätigt hiermit, dass sie ihren Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung in der Fassung vom 01.04.2009 in vollem Umfang nachkommt. Sie hat sich insbesondere einem System der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, (vgl. §6 Abs. 3 VerpackV) angeschlossen. Alle von KW automotive im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in den Verkehr gebrachten Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen werden entsprechend den Vorgaben des Verordnungsgebers unserem Vertragspartner (Systembetreiber) gemeldet, der für KW die Verpflichtungen nach der VerpackV (Verwertung) wahrnimmt.

  11. Gerichtsstand und Rechtswahl

    1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Verkäuferin und Kaufleuten sowie zwischen der Verkäuferin und Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung haben, ist Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.
    2. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
  12. Schlussbestimmungen

    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt oder falls diese nicht gefunden wird, die gesetzliche Regelung.

    Fichtenberg, den 01.01.2010
    KW automotive GmbH